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Rechtsfahrgebot

rechtsfahrgebot

Wer auf Autobahnen oder außerhalb von Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann. Das gilt auch auf Straßen (außerhalb geschlossener Ortschaften) mit mehr als zwei Fahrstreifen in eine Fahrtrichtung. Auch bei Straßen mit mehr als zwei Spuren muss grundsätzlich der rechte Fahrstreifen verwendet werden, allerdings ist durchgängiges Fahren auf der Mittelspur erlaubt, wenn in der rechten Straßenspur zumindest „hin und wieder“ ein Fahrzeug fährt, und keine Verkehrsteilnehmer behindert werden.

[wikipedia – vgl. StVO]


Liebe Verkehrsteilnehmer,

seit ich jeden Tag 100 km Autobahn fahre, auf einer Strecke, die von Auswärtigen gerne auch als „Asi-Treffen auf der A4“ bezeichnet wird, muss ich leider immer wieder erleben, dass nicht alle Autofahrer vom Rechtsfahrgebot gehört haben. Gerne wird stur die Mittelspur mit entspannten 80 – 100 km/h besetzt, obwohl rechts alles schön frei ist. Das kann so nicht sein! Wird das in Fahrschulen denn nicht mehr unterrichtet?  Sollte man das Rechtsfahrgebot nicht besser in Mittelspurblockierverbot umbenennen, damit es für alle deutlicher wird?

ICH DENKE SCHON.


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